Montag, 27. Juli 2015

Frag' einen Logopäden - Wie bekomme ich ein Rezept für den Logopäden?

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Ein Rezept für eine logopädische Behandlung kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt bzw. Ihre behandelnde Ärztin ausstellen. Sprechen Sie Ihn bzw. Sie darauf an, wenn Sie Probleme beim Sprechen, Schlucken oder mit der Stimme haben; gleiches gilt für Sprachauffälligkeiten bei Ihren Kindern.

Im Normalfall entscheidet die/der Ärztin/Arzt, ob ein Behandlungsbedarf besteht und stellt Ihnen bzw. für Ihr Kind ggf. ein Rezept aus, mit dem Sie sich an einen Logopäden wenden.

Sollte die/der Ärztin/Arzt keine Notwendigkeit für eine sprachtherapeutische Behandlung sehen, Sie allerdings dennoch gern eine Behandlung für sich oder Ihr Kind wünschen, vereinbaren Sie einen Termin in meiner Praxis unter 0361/34195155 oder via Mail unter post@logopaedie-liebknechtstrasse.de - gern führe ich mit Ihnen einen kostenfreies, unverbindliches Beratungsgespräch und erstelle basierend auf meinen Beobachtungen ein Empfehlungsschreiben für Sie. Dieses Schreiben können Sie bei Ihrem/r Arzt/Ärztin vorlegen, um Ihre Bitte bezüglich einer Verordnung zu bestärken.

Sobald Sie ein Rezept erhalten haben, wenden Sie sich bitte innerhalb von 14 Tagen an mich bzw. meine Praxis, da das ausgestellte Rezept innerhalb dieser Zeitspanne begonnen werden muss; wird die logopädische Behandlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Rezeptes begonnen, so verfällt dieses und es muss ein neues Rezept vom Arzt ausgestellt werden. 



Mit freundlichem Gruß,

gez.

Benjamin Rettig
(Praxisinhaber & Logopäde)